Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 58 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Daniel, Erzbischof von Mainz und Kurfürst, sowie Heinrich, Wilhelm und Burckhardt von Westernhagen, Nebenkl.: Ernst, Graf von Hohnstein
Bertold von Wintzingerode, Herr auf Schloss Bodenstein bei Wintzingerode |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati et citationis der abgepfändeten Schaafe betreffend
Die von Westernhagen waren Besitzer der Fischereirechte bei Ickendorf in der Nähe von Teistungen. Dieses Recht beanspruchte auch Bertold von Wintzingerode, der 1556 insgesamt 364 Schafe der von Westernhagen pfändete, weil diese ihm die Fischerei nicht gestatteten. Diesem Angriff auf den Besitz der kurmainzischen Lehnsleute von Westernhagen begegnete Erzbischof Daniel von Mainz mit der Klage am RKG. Er forderte Schadensersatz und Bestrafung des von Wintzingerode wegen Angriffs auf kurmainzischen Besitz. In dieser Situation forderte Graf Ernst von Hohnstein die Verweisung der Gerichtsverhandlung an sich, da der von Wintzingerode sein Lehnsmann war. Diesem Ersuchen wurde aber nicht stattgegeben. Nachdem Bertold von Wintzingerode bis 1572 nicht auf die Forderung des RKG, sich in Speyer dem Verfahren zu stellen, reagiert hatte, drohte ihm die Reichsacht. Erst darauf stellte er sich dem Verfahren. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1406 - 1574 |
Umfang: | 9 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 242 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160745 |
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