Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 57 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Sebastian, Erzbischof von Mainz und Kurfürst
Bertold von Wintzingerode, Herr auf Schloss Bodenstein bei Wintzingerode |
Enthält/ Darin: | Enthält: prima mandati der Pfändung
Bertold von Wintzingerode bestellte einen seiner Pachtleute, Hans Menge aus dem Dorf Breitenworbis, der aber durch seinen Wohnort kurmainzischer Gerichtsbarkeit unterstand, wegen Erledigung verschiedener Arbeiten nach Schloß Bodenstein. Dort wurde der Mann ohne aus den Akten erkennbaren Grund gefangengesetzt. Durch die kurmainzische Jurisdiktion über Hans Menge war Bertold von Wintzingerode dazu nicht befugt. Auf Klage des Erzbischofs Sebastian von Mainz erklärte sich der Junker bereit, den Pächter gegen eine Urfehde freizulassen. Das RKG bestand aber auf Freilassung, ohne eine Urfehde abzuverlangen; dem entsprach Bertold von Wintzingerode letztlich auch. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1549 - 1552 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 241 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160743 |
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