Was ist nicht oder nur teilweise online?
Es gibt mehrere Gründe, warum eine Recherche bisweilen nicht
zum Erfolg führen kann:
1. Die gesuchten Unterlagen sind dem Archiv nicht oder noch
nicht zur Übernahme angeboten worden.
In der Landesverwaltung entstandene Unterlagen müssen dort
noch für einen festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden, bspw. falls sie für die
Erledigung der Geschäfte noch einmal benötigt werden sollten. Die Dauer dieser
sogenannten Aufbewahrungsfristen kann stark variieren, von einem Jahr bis zu
über 100 Jahren, je nach Art der Unterlagen. Sie befinden sich dann noch in der
betreffenden Behörde und nicht im Landesarchiv. Eine Einsichtnahme können Sie
in solchen Fällen gemäß Informationszugangsgesetz direkt bei der Behörde selbst
beantragen.
2. Die gesuchten Unterlagen existieren nicht mehr.
Archive können nicht alle Unterlagen, die in der Verwaltung
entstehen, dauerhaft aufbewahren. Die Menge wäre viel zu groß. Daher erhielten
und erhalten Archive anhand von Kriterien, die in fachlicher Diskussion
kontinuierlich weiterentwickelt werden, nur einen kleinen Teil davon – die
sogenannte archivwürdige Überlieferung. Die Entscheidung, welche Unterlagen
aufbewahrt werden, liegt also bei den ArchivarInnen und nicht bei den Behörden.
Der Rest, ein Großteil der entstandenen Unterlagen, muss vernichtet werden,
nicht zuletzt aus Datenschutzgründen. Hinzu kommen bewusste Abgaben an andere
Archive (sogenannte „Bestandsbereinigungen“) sowie unbeabsichtigte Verluste
durch Kriege und Katastrophen oder infolge irreparabler Schäden an den
Unterlagen (Schimmel, sich auflösendes saures Papier etc.). Der Signaturbestandteil
„fehlt“ deutet in der Regel auf solche Verluste hin. Auf der Bestandsebene sind
häufig Erklärungen dafür zu finden, meist in den Feldern
„Bestandsinformationen“ oder „Registraturbildner“. Sollte dies nicht der Fall
sein, wenden Sie sich gerne für nähere Erläuterungen an uns.
3. Das Archivgut ist noch nicht online recherchierbar.
Obwohl das Ziel der vollständigen Erschließung aller Archivalien
als Ideal angestrebt wird, gibt es in fast jedem Archiv sogenannte
Erschließungsrückstände. Das bedeutet, dass noch nicht alle verwahrten
Unterlagen in Verzeichnissen erfasst sind.
Vor der Einführung von Computern angelegte Verzeichnisse
liegen nur in Papierform vor. Die Übertragung dieser Informationen in eine
elektronische Datenbank, die sogenannte „Retrokonversion“, ist aufgrund schwer
lesbarer Handschriften, der dem modernen Sprachgebrauch anzupassenden Sprache
und wegen der schieren Masse eine gewaltige Aufgabe, die noch einige Zeit in
Anspruch nehmen wird. Das Landesarchiv archiviert Aktenbestände im Umfang von
mehr als 50.000 lfm – zur Hälfte davon können Sie online substantielle, aber
noch nicht in jedem Fall vollständige Erschließungsinformationen recherchieren.
Informationen zum Erschließungsstand finden Sie in der Regel
auf der Bestandsebene im Abschnitt „Form-/Inhaltsangaben“.
4. Der Titel ist anonymisiert.
Das Landesarchivgesetz sieht eine allgemeine Schutzfrist von
30 Jahren vor. Zusätzlich gibt es eine Schutzfrist für Schriftgut mit
überwiegend personenbezogenem Inhalt, beispielsweise Personalakten. Hier sind
30 Jahre nach dem Tod oder 110 Jahre nach Geburt vorgesehen, wenn das Todesjahr
nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen ist. Das Steuer- bzw.
Sozialgeheimnis oder andere Geheimhaltungsvorschriften können eine
unverkürzbare Schutzfrist von 60 Jahren nach Entstehen der Unterlagen nach sich
ziehen.
Von der Schutzfrist eines Archivales selbst zu unterscheiden
ist der recherchierbare Verzeichnungsdatensatz, also jene Informationen, die
Sie in der Datenbank finden können. Denn die Angabe „Personalakten A-M“ beispielsweise enthält selbst keine
schützenswerten Informationen, obwohl möglicherweise eine Schutzfrist der Akte
selbst noch läuft. Im Fall von Personennamen jedoch wäre bereits die Nennung
des Namens in einem bestimmten Zusammenhang nicht erlaubt. Daher nehmen wir in
solchen Fällen Anonymisierungen vor. Eine Akte „Personalakte Mustermann, Max“
würde bei uns während laufender Schutzfristen also beispielsweise den Titel „Personalakte
M*, Max“ erhalten. Ergeben sich aus dem Zusammenhang der Nennung jedoch
Anhaltspunkte für eine mögliche Identifizierung der Person, würde eine
weitergehendere Anonymisierung erfolgen.
Wir verfolgen mit dieser Praxis das Ziel, Ihnen einerseits
so früh und so umfassend wie möglich Recherchedatensätze zur Verfügung zu
stellen und andererseits dem Schutz des Persönlichkeitsrechts zu entsprechen.
Eine Benutzung von Archivgut vor Ablauf der Schutzfristen
ist unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich. Um dies zu prüfen ist ein
Schutzfristenverkürzungsantrag) zu stellen. Im Zweifel, vor allem bei
Schriftgut jüngeren Datums, wenden Sie sich bitte mit einer schriftlichen
Anfrage an uns oder fragen Sie die FacharchivarInnen.
Bitte beachten Sie
bei Ihren Recherchen, dass die Online-Datenbank zwar alle Bestände des
Landesarchivs umfasst, aber die Informationen über die einzelnen Akten,
Urkunden, Karten und andere Archivgutformen bisher nur für einen (immer größer
werdenden) Teil unserer Archivalien in der Datenbank enthalten sind. In unseren
Lesesälen können Sie alle weiteren hand- oder maschinenschriftlichen
Findhilfsmittel einsehen.
5. Der von Ihnen verwendete Begriff findet sich so nicht in
den Aktentiteln.
Die im Landesarchiv verwahrten Archivalien stammen aus
verschiedenen Jahrhunderten. Seither hat sich die Sprache vielfach gewandelt.
Es kann daher sein, dass Sie bei Ihrer Suche nicht erfolgreich sind, weil der
im Aktentitel genannte Begriff nicht genauso lautet wie ihr Suchbegriff.
Beispielsweise sollten Sie nach Chausseen suchen, wenn Sie etwas über
preußische Landstraßen wissen wollen. Ebenso findet sich häufig ein Begriff
nicht im Aktentitel, wohl aber in der Akte. Wenn Sie eine Brücke über die Bode
im heutigen Salzlandkreis suchen, kann es sein, dass Sie diese Bodebrücke nicht
finden, weil sie in einer Akte über „Die Besserung derer Wege und Stege,
Brücken und Dämme in und bei der Stadt Egeln“ zu suchen ist. Um trotzdem alle
für Ihre Forschung relevanten Archivalien zu ermitteln, empfiehlt sich in
solchen Fällen eine Erweiterung Ihrer Suchstrategie und/oder die Einbeziehung
der Archivplansuche. Wie dies funktioniert, erfahren Sie im nachfolgenden
Kapitel.