Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 49 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Albrecht, Kardinal und Erzbischof von Mainz, Kurfürst, Administrator des Hochstifts Halberstadt, Markgraf von Brandenburg
Johann, Kurfürst, und Georg, Herzöge von Sachsen |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenale
1523 begann der juristische Streit am kursächsischen Oberhofgericht zu Meißen zwischen Günther von Bünau und den Brüdern Christoff, Thilo, Otto und Hans von Seebach. Bünau hatte pfandweise das Haus Seebach bei Mühlhausen inne, das die Brüder von Seebach von Kurmainz zum Lehen hatten. Mit der Rückgabe dieses Lehens verlangte Günther von Bünau für seine Frau die Abtrennung von verschiedenen Gehölzen und Waldungen von Seebach. Der Streit zwischen diesen Parteien, der teilweise in gewalttätige, gegenseitige Übergriffe mündete, entschied das kursächsische Oberhofgericht zugunsten des von Bünau. Kardinal Albrecht, der erst durch die kursächsische Sequestration in Seebach auf diese Sache aufmerksam wurde, verlangte am RKG die Kassierung dieses Urteils, da Seebach ein kurmainzisches Lehen war und obwohl in Thüringen gelegen, die sächsischen Gerichte in dieser Sache inkompetent waren. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1523 - 1531 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 209 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160735 |
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