Identifikation |
Signatur: | A 53, L Nr. 15 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Valentin (Valten) von Lichtenhain (Lichtenhan), Herr auf Gleina und Inhaber des halben Gutes von Helbra sowie sein Verwalter von Helbra, Hans Moritz (Bekl.)
Chuno Pfuhl (Pfull), Kaufmann aus Helbra, für sich und seine Ehefrau Helena, geb. Halcke aus Staßfurt (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: extraiudicialis appellationis
Am 20.04.1581 erhielt Valentin von Lichtenhain neben anderen Gläubigern des Ernst von Haubitz die Immission in dessen Gut Helbra. Ein Jahr später kaufte Chuno Pfuhl mit Konsens des Erzstifts Magdeburg das gesamte Gut. Es hatte einen Taxwert von 15.000 fl. Pfuhl mußte aber nur die Forderungen der Gläubiger befriedigen, die sich auf insgesamt 12.000 fl beliefen. Da Pfuhl nicht alle Gläubiger gleichzeitig auszahlen konnte, sollten zu deren anteilmäßigen Forderungen 5% Jahreszins zum Zeitpunkt der Zahlung aufgeschlagen werden. Da bis 1589 an Lichtenhain keine Zahlungen erfolgten und seine Gesamtforderungen sich inzwischen auf ca. 8.000 fl erstreckten, wurde er erneut in das halbe Gut von Helbra eingewiesen. Die Pfuhls wichen aber nicht vom Gut und verlangten zu ihrer Unterstützung von Valentin von Lichtenhain wöchentlich zwei Scheffel Getreide. Sie begründeten diese Forderung damit, daß sämtliche Kühe auf dem Gut ihr Eigentum waren und sie alle anderen Gläubiger ausgezahlt hatten. Deshalb stände dem Lichtenhain weniger als die vom Gericht zugesprochene Hälfte des Gutes Helbra zu. Diesen Argumenten folgte die Kanzlei des Erzstifts Magdeburg. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1581 - 1605 (1613) |
Umfang: | 8 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | L 1653 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160663 |
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