Identifikation |
Signatur: | A 53, K Nr. 55 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Andreas Christoph Kiesewetter, Senator im Rat der Stadt Nordhausen und sein Anwalt Johann Heinrich Wentzel, Bürger zu Nordhausen (Bekl.)
Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis una cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio et restitutorio sine clausula
1756 kam dem Senator Kiesewetter das Recht zu, für den verstorbenen Senator Langenhagen aus dem Kreis der Schlosser der Huf- und Waffenschmiedeinnung der Stadt Nordhausen einen Nachfolger vorzuschlagen, der aus den Reihen der “Kleinschmiede“ (Schlosser, Bohr- und Nagelschmiede, Uhren- und Sporenmacher) kam. Sein Vorschlag, Meister Ernst Philipp Rohr, ein Bohrschmied, wurde von den Schlossern abgelehnt, die erneut auf einen Nachfolger aus ihren Reihen bestanden. Der Sitz blieb vorerst vakant. Vor der Wahl des neuen Senators wurde Wentzel in dieser Sache Rechtsbeistand des Kiesewetter. Durch das ausgestreute Gerücht, Kiesewetter sei von Rohr mit 100 Tlrn bestochen worden, sah dieser sich genötigt, juristische Maßnahmen zu ergreifen, in denen letztlich der Rat eine Beleidigung gegen sich sah und Wentzel für ein halbes Jahr grundlos einsperrte. Nach seiner Freilassung brachte er gemeinsam mit Kiesewetter die Sache vor das RKG, wo auch Kiesewetter sein Senatorenvorschlagsrecht geklärt wissen wollte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1730 - 1758 |
Umfang: | 9 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | K 1602 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160598 |
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