Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 43 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Friedrich von Trotha in Vollmacht seines Vaters Hans von Trotha (Trottaw), Herr auf Bennstedt
Albrecht, Graf von Mansfeld |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenalis et fractae pacis
Am 12.02.1539 überfiel in Abwesenheit des Hans von Trotha Graf Albrecht von Mansfeld mit ca. 300–400 Bewaffneten das Dorf Bennstedt, ließ den Hof des von Trotha aufbrechen und verlangte von allen dessen Untertanen unter Gewaltandrohung, Hans von Trotha nicht mehr dienstwillig zu sein. Ebenso wurden die Untertanen auf den Grafen eingeschworen und in Streitsachen an das gräflich mansfeldische Amt Schraplau verwiesen. Unter Androhung der Reichsacht wurde dem Grafen durch das Kaiserliche Kammergericht anbefohlen, Hans von Trotha sofort wieder in den Besitz von Bennstedt kommen zu lassen und die Untertanen auf ihn einzuschwören. Bennstedt befand sich seit 1522 im Besitz der von Trotha. Das Dorf wurde durch den Grafen Gebhardt von Mansfeld an Hans von Trotha verkauft. Auf Basis des Verkaufs erfolgte die Belehnung. 1542 setzte sich auf Bitte des Klägers und aller Lehnsträger der von Trotha Johann Albrecht, Markgraf von Brandenburg, als Koadjutor des Erzstifts Magdeburg am RKG für die schnelle Beendigung dieses Prozesses ein. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1539 - 1543 |
Umfang: | 11 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 1837 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146781 |
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