Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 44 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Georg Friedrich von Trotha (Trota), Herr auf Krosigk und Schkopau (Bekl.)
Ludwig von Bissing, Herr auf Löberitz, und Dietrich von Cram, Herr auf Döllnitz (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Georg Friedrich von Trotha hatte an Dietrich von Cram 1.000 fl plus aufgelaufener Zinsen zu zahlen. Dieses Geld hatte Cram als Bürge für Trotha an Bissing gezahlt. Gleichzeitig hatte Trotha seine Schuld der 1.000 fl bei Bissing ebenfalls bezahlt. Umgekehrt hatte aber auch Cram bei Trotha noch Bürgschaftsschulden von 1.500 fl, die Trotha an Bissing gezahlt hatte. Diese Schuld der 1.500 fl wurde separat vor der Kanzlei des Hochstifts Merseburg verhandelt. Letztlich kam es bei der Verhandlung um die 1.000 fl zu dem Abschied in Halle, daß Trotha zahlen sollte oder die Immission in seine Güter zu erwarten hätte. Da dieses Urteil dem von Trotha erst eine Woche vor Ablauf der Zahlungsfrist zugestellt wurde, sah er nur noch in einer Appellation am RKG die Chance, eine Immission auf seine Güter zu verhindern und die gegenseitigen Verpflichtungen aufzurechnen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1599, 1604 - 1609 (1611) |
Umfang: | 8 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 1838 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146782 |
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