Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 36 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Franz Tillmann
Andreas Thile, Heinrich Gleidtsmann (beide vor RKG-Prozeß verstorben) und Hans Zeitz, Kaufmann, alle als Vormünder der Kinder und Erben des David Ludwig, alle Bürger zu Magdeburg |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Am 25.02.1577 verletzte vor seinem Haus in Magdeburg Georg Ludwig den „armen Mann“ Franz Tillmann ohne gegebenen Anlaß schwer mit einer Waffe. Allerdings tötete Tillmann den Ludwig dabei in Notwehr. Auf Klage des Bruders des Getöteten, David Ludwig, kam Tillmann in das Gefängnis der erzstiftischen Möllenvogtei. Dort wurde ihm aber ein Prozess zuerkannt, in dem er die Notwehr beweisen sollte. Da die Zeugen dieses Vorfalls Bürger der Stadt Magdeburg waren, kam es zum Zuständigkeitsstreit zwischen der Stadt und dem Erzstift, als der Möllenvogt die Bürger zum Verhör auf die Sudenburg, seinen Amtssitz, lud. Als dieser Streit nach über einem Jahr noch kein Ende hatte, ließ Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg den inhaftierten Tillmann gegen 3.000 Tlr Kaution mit einem Geleitbrief versehen auf freien Fuß setzen, bis der ordentliche Prozess erfolgen würde. 1579, Tillmann befand sich geschäftlich in Dresden, ließen ihn dort David Ludwig und Peter Giebenden als angeblichen Mörder inhaftieren. In Dresden saß er etwa eineinhalb Jahre ein, bevor man ihn auf Grund des Geleitbriefs auf freien Fuß setzte und ihm freistellte, nun seinerseits gegen Ludwig und Giebenden auf Schadensersatz zu klagen, was ihm vor der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg nur teilweise gelang. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1603 - 1608 (1613) |
Umfang: | 40 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 1263 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146774 |
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