Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 35 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Adolph Gottfried Tilesius, Gerichtsschultheiß zu Mühlhausen (Kl.)
Christian Wilhelm Volland, königlich großbritannischer Kirchenrat und Superintendent zu Mühlhausen (Bekl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis et inhibitionis
Tilesius war mit der Tochter des hier Beklagten verheiratet. Nach der Hochzeit erhielt die Frau die Hälfte des ihr zustehenden großelterlichen Erbteils ausgehändigt, die andere Hälfte wurde im Vormundschaftsamt registriert. Bis zum Tod seiner Frau zahlte ihr Vater den Rest dieses Erbschaftsteils nicht aus. Als nach dem Tod der Frau auch noch das gemeinsame Kind verstarb, forderte Tilesius von seinem ehemaligen Schwiegervater diesen Erbposten für seine Person, als Erbe seiner Frau und des gemeinsamen Kindes. Als dem nicht nachgekommen wurde, begann er 1744 diesbezügliche juristische Schritte gegen seinen ehemaligen Schwiegervater vorzunehmen. Die beiden ersten Instanzen trafen dazu widersprüchliche Urteile. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1744 - 1750 |
Umfang: | 17 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 1251 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146773 |
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