A 53, T Nr. 34 Daniel von Treskow, Domherr, Subsenior und Vizedomus des Erzstifts Magdeburg, Herr auf Königsborn und Schlagenthin (Kl.) \ \ Domkapitel des Erzstifts Magdeburg (Bekl.), 1658-1666 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, T Nr. 34

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Daniel von Treskow, Domherr, Subsenior und Vizedomus des Erzstifts Magdeburg, Herr auf Königsborn und Schlagenthin (Kl.)

Domkapitel des Erzstifts Magdeburg (Bekl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

1652 erhielt Daniel von Treskow mit Joachim Vehse, erzstiftischer Möllenvogt, den Befehl, eine Kommission in einer Streitsache des Samuel Crusius, Abt des Klosters Berge vor Magdeburg, mit dem Domkapitel des Erzstifts zu bilden. Im Verlauf der Arbeit der Kommission ließ August, Herzog von Sachsen-Weißenfels, als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg einen Hans Roggenbauch als Richter im zum Kloster Berge gehörigen Dorf Osterweddingen einsetzen, der vom Abt sofort seines Postens enthoben wurde und deshalb sofort Klage beim Erz-
stift einreichte. 1656 fügten sich den Streitigkeiten zwischen dem Domkapitel und dem Kloster Berge Streit um Abrechnungen des Klosters hinzu. Erneut mußte Treskow mit dem Vizekanzler Dr. iur. Johann Krull und Dr. iur. Jacob Unruh kommissarisch arbeiten, wobei die Arbeitsergebnisse nicht im Interesse des Administrators und des Domkapitels ausfielen. Daraufhin wurde der Kommission, besonders Daniel von Treskow, Pflichtverletzung im Amt vorgeworfen. Das führte zu einer Suspension Treskows für 3 Jahre von allen seinen kirchlichen Ämtern und Einkünften. Da er sich keiner Pflichtverletzung schuldig sah und die dreijährige
Entsetzung durch August von Sachsen-Weißenfels als unrechtmäßig betrachtete, weil der Herzog über seine Regierung in eigener Sache als Richter handelte, appellierte er an das RKG. Außerdem waren zum Zeitpunkt der Appellation am RKG die drei
Jahre Suspension verstrichen, so daß die Zielsetzung der Appel-
lation die Wiedereinsetzung in alle Ämter und Pfründen, Rehabilitation und Entschädigung für die 3 Jahre der Suspendierung war.
Laufzeit/Datum (detailliert):1658 - 1666
Umfang:34 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:T 1141
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146772
 
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