Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 2 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Dr. iur. Caspar Taschenberg, Professor des fürstlichen Gymnasiums zu Zerbst, und sein Bruder Jacob Taschenberg sowie Andreas Schultze, Verwalter des Taschenberg-Hofes zu Eilenstedt, alle Bürger zu Halberstadt (Bekl.)
Paul Bottiger (Botticher) für seine Ehefrau Benigna, geb. Taschenberg, Schwester der Kläger, Bürger zu Halberstadt (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Brüder Taschenberg erhielten nach dem Tod ihres Vaters Jacob Taschenberg die Mietgerechtigkeit am Hof Eilenstedt. Gleichzeitig übernahmen sie sämtliche väterliche Schulden. Von ihrem Schwager Andreas Schultze erhielten sie 2.500 Tlr als Darlehen, mit denen sie alle fünf Schwestern gleich ausstatteten und die väterlichen Schulden tilgten. Schultze übernahm gleichzeitig die Verwaltung des Hofes in Eilenstedt. Paul Botticher kannte diese Situation, als er Benigna Taschenberg heiratete, und unterschrieb den diese Situation berücksichtigenden Ehevertrag. Nach einiger Zeit beklagte er seine Schwäger am Hofgericht in Halberstadt mit der Begründung, daß sie seiner Ehefrau den väterlichen Erbteil vorenthalten hätten. Die darauf eingesetzte Untersuchungskommission entschied für den Kläger. Die Appellation am RKG wird damit begründet, daß die Beklagten nicht gehört wurden und das Urteil nur durch Aussagen des Klägers und eigene Machtvollkommenheit der Kommissare zustande gekommen ist. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1590 - 1592/1595 |
Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 59 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146740 |
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