Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister, Gericht und Gemeinde des Marktes zu „Thainhausen, Teichausen (Tainnhausen)“ (Kl.)
Philipp von Bicken, kurmainzischer Amtmann zu Steinheim, Herr auf Hayn, wohnhaft zu Mainz (Bekl.) |
Enthält/ Darin: | Enthölt: citationis
Philipp von Bicken maßte sich angeblich die Nutzung des Gemeindewaldes von „Thainhausen“ an. Trotz der vom Marktgericht dort angedrohten Strafe von 500 fl ließ er Brenn- und Bauholz schlagen. Auf den Spruch reagierte von Bicken mit Gewalt gegen die Einwohner von „Thainhausen“, weil er sie juristisch als inkompetent betrachtete. Darüberhinaus verlangte er von den Einwohnern „Thainhausens“ Ohmgelt und Bierschanksteuer. Bicken wies zudem seine kaiserliche Belehnung mit diesem Ort und allem Zubehör vor und begründete damit seinen berechtigten Anspruch. Die vor Ort eingesetzte kaiserliche Untersuchungskommission bestätigte Philipp von Bicken und forderte von „Thainhausen“ den Gehorsam gegenüber Bicken. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1570) 1578 - 1582 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 29 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146726 |
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