Identifikation |
Signatur: | A 53, T Nr. 3 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Hans von Thale (Thal), fürstlich lüneburgischer Drost zu Rethem
Martin, Graf zu Regenstein-Blankenburg, und Carl (von) Wrampe, Herr zu Schwanebeck und Thale |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati cum clausula
Dietrich von Thale, Inhaber des Rittersitzes zu Thale, verkaufte für 20.000 Tlr das alte Lehngut der Familie von Thale, welches ein Lehen der Grafen von Regenstein-Blankenburg war,erblich an Carl Wrampe. Hans von Thale, Sohn des Georg von Thale, versuchte das altväterliche Lehen der Familie zu erhalten und bot über den regierenden Grafen von Regenstein-Blankenburg die Übernahme des Hofes käuflich an. Dies wurde ihm jedoch mit dem Hinweis verwehrt, daß der Hof bereits verkauft sei. Zum Erhalt dieses Lehngutes in der Familie von Thale klagte Hans von Thale mit dem Verweis auf die Gesetze in Lehnssachen am RKG, besonders deshalb, weil bei dieser Transaktion die Agnaten am Hof zu Thale nicht mit einbezogen wurden. Während des Prozesses am RKG bot Graf Martin von Regenstein-Blankenburg dem Kläger an, das Gut von Carl Wrampe zurückzukaufen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1528, 1556, 1566, 1582) 1596 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | T 92 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146741 |
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