Identifikation |
Signatur: | A 53, G Nr. 43 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Louisa, geschiedene Freifrau von Grote, geb. von Keller, für sich und ihre Tochter, wohnhaft zu Offenbach/Main (Kläger)
Ferdinand, Reichsfreiherr von Grote, Herr auf Schauen (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de solvendo sine clausula cum commissione
Am 07.05.1792 war in Eisenach die Ehe zwischen Louisa, geb. Freifrau von Keller, und Ferdinand, Reichsfreiherr von Grote, Herr auf Schauen, geschieden worden. Bis zum 01.06.1793 hatte der Freiherr von Grote an seine geschiedene Frau und Tochter 4.000 Reichstaler zu zahlen, die als Mitgift in die Ehe eingegangen und als Unterhalt und Erziehungsgeld mit 4 % verzinst worden waren. Da bis zum Termin keine Zahlung erfolgt war, klagte die geschiedene Frau am Reichskammergericht. Der inzwischen mit Sabina, geb. Siemens, wieder verheiratete Freiherr, brachte dann mit Verkauf von Gütern an seine Ehefrau das Geld für seine geschiedene Frau auf und verglich sich mit ihr. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1792 - 1796 |
Umfang: | 3,5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | G 2548 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2639458 |
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