A 53, G Nr. 42 Otto Freiherr von Grote, Herr auf Reupzig, fürstlich anhalt-dessauischer Oberhofmeister (Beklagte) \ \ J.G. von Voß, königlich preußischer Obristleutnant des Pabsteinischen Regiments zu Salzwedel (Kläger), sowie Andreas Ludwig Günther, königlich preußischer Regierungsrat zu Halbers[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, G Nr. 42

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Otto Freiherr von Grote, Herr auf Reupzig, fürstlich anhalt-dessauischer Oberhofmeister (Beklagte)

J.G. von Voß, königlich preußischer Obristleutnant des Pabsteinischen Regiments zu Salzwedel (Kläger), sowie Andreas Ludwig Günther, königlich preußischer Regierungsrat zu Halberstadt
Enthält/ Darin:Enthält: citationis ad videndum rescindi reversum vi metuque extortum et vindicari iniuriam actori illatam seques pro ut petitum condemnari cum inhibitione

Die Herren von Voß, Günther und der Leutnant C.C. von Zanthier erhoben bei Grote Forderungen von insgesamt 14.000 Reichstalern. In diesem Fall wurden nur die Streitigkeiten zwischen von Voß und Günther gegen von Grote verhandelt, nachdem die Offiziere und Günther bei König Friedrich Wilhelm I. von Preußen dessen persönliche Hilfe zugesagt bekommen hatten. Der König verfaßte einen Hilfebrief für seine Offiziere und Günther an seinen persönlichen Freund Fürst Leopold von Anhalt-Dessau, königlich preußischer Generalfeldmarschall. Die Regierung des Fürstentums Anhalt-Dessau hatte den von Grote zur Zahlung seiner Schulden bereits verpflichtet, wenn dessen Reichskammergericht-Streit in einer tangierenden Sache beendet sei. Aus Kenntnis der juristischen Langwierigkeiten nahmen der König von Preußen und der Fürst von Anhalt-Dessau die Sache selbst in die Hand. Fürst Leopold setzte den von Grote in Haft bis zur Schuldenbegleichung, ohne sich von den Handlungen des Grote am Reichskammergericht beeindrucken zu lassen.Oberst von Voß hatte Forderungen für seine Frau durchzusetzen, die aus der Erbschaftsregelung für die Töchter des Rittmeisters von Wuthenau erwuchsen. Otto von Grote erhielt die Wuthenauschen Besitzungen durch Heirat einer Wuthenau-Tochter und sollte deren Schwestern auszahlen. Herr von Voß als Ehemann einer dieser Frauen hatte noch kein Geld erhalten. Günther vertrat die Interessen des Schutzjuden von Halberstadt, Levin Isaac Joel, der in dieser Sache dem von Grote 1.030 Taler geborgt hatte, aber noch keine Rückzahlungen bekommen hatte.
Laufzeit/Datum (detailliert):1716 - 1733
Umfang:6 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:G 2541
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2639457
 
Home|Login|de en fr
Landesarchiv Sachsen-Anhalt :: Online research