Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 111 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Caroline, Freifrau von Botzheim, geb. von Keller, kaiserliche geheime Rätin, Schwägerin des hier Beklagten (Kläger)
Ferdinand, Reichsfreiherr von Grote, Herr auf Schauen (Beklagter) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de solvendo sine clausula cum commissione
Für Neubauten und notwendige Baureparaturen in der Herr-schaft Schauen borgte Caroline von Botzheim ihrem Schwager Ferdinand von Grote im April 1792 1.200 Louisdors (gestorben 6.000 Reichstaler) auf 1 Jahr zu 4% Zinsen. Als Sicherheit wurde sämtlicher Besitz des von Grote eingesetzt. Auf Grund einer nicht termingerechten Rückzahlung und der Reichsunmittelbarkeit des von Grote wandte sich die Freifrau von Botzheim sofort 1793 an das Reichskammergericht, um in den Besitz von Schauen immittiert zu werden. Dem Antrag wurde aber nicht stattgegeben, sondern auf der Basis eines richterlich ausgehandelten und bestätigten Vergleichs wurde von Grote verpflichtet, seine Schulden abzutragen. Dabei wurde dem König Friedrich Wilhelm III. von Preußen als Fürst von Halberstadt die Kontrolle und Durchsetzung der Schuldenbezahlung übertragen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1789 - 1794 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 5637 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629555 |
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