Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 110 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Gabriel Botzheim, Stadtmeister zu Offenburg ( 11. 1557) dann Anthoni Zehe, Bürger und Zinsmeister zu Offenburg für die Witwe Agnes Botzheim, geb. Meyer, ab 1558 auch Johann Friedrich (d. Mittlere) und seine Brüder Johann Wilhelm und Johann Friedrich (d. Junge), Herzöge von Sachsen (Kläger)
Brüder Wolfgang, Ludwig, Heinrich, Albrecht Georg und Christoff, Grafen zu Stolberg, Königstein, Rochefort und Wernigerode sowie die Bürgermeister und Räte der Städte Neustadt/Thüringen und Allstedt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: Schuldforderung
1550 nahmen die Stolberger Grafen für 5% Jahreszins vom Gabriel Botzheim 1.000 Gulden Kredit auf. Als Bürgen wurden im Vertrag die Städte Allstedt und Neustadt/Thüringen verpflichtet. Da für die Jahre 1554 - 1557 keine Zinsen gezahlt worden waren, klagte der Gläubiger am Reichskammergericht. 1558 schalteten sich die Herzöge von Sachsen in diesen Prozess ein. Sie verlangten die Delegierung des Prozesses nach Sachsen, da Allstedt ein sächsisches Lehen war. Als solches ging es an die Grafen von Mansfeld, und diese gaben es pfandweise an das Grafenhaus Stolberg. 1561 wurde deshalb Allstedt aus dem Prozess gelöst, während die Stolberger Schuld weiterbehandelt wurde, in Zusammenhang mit weiteren Prozessen gegen die Stolberger Grafen wegen Nichterfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen an weitere Gläubiger. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1550 - 1562 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 5618 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629554 |
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