Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 109 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Zacharias Böttcher, Amtsrat des Magistrats und Deputierter der Stadt Nordhausen am Reichskammergericht in Wetzlar und königlich-preußischer Rat, ab 1758 seine Witwe, Elisabeth Magdalena Böttcher, geb. Lerche und ihr Kurator Johann Gottlieb Stein, königlich-preußischer Amtskammerrat, Gottlob Erdmann für seine Ehefrau Euphrosine Sophia Dorothea, geb. Böttcher, Tochter des o.g. Zacharias Böttcher sowie als Vormund für die unmündigen Johann Michael, Gottfried Jobst Heinrich, Anna Margaretha, Charlotte Sophia Dorothea, Dorothea Philippine Magdalena und Johann Andreas Gottlob Böttcher, alle Kinder des Zacharias Böttcher mit Elisabeth Magdalena, geb. Lerche, alle Bürger zu Nordhausen (Kläger)
Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen (Beklagter) |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis ad videndum exigi deservitum ac restitui expensas intuita commissi negotii erogatas, cum omni damno interesse, ac ulterioribus expensii, seque condemnari
1724 wurde Zacharias Böttcher mit Vollmachten ausgestattet, um am Reichskammergerich in Wetzlar für den damaligen Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen Streitfragen zwischen dem Bürgermeister und dem Ratsmitglied Franz Filter sowie andere städtische Streitfragen zu klären. Dafür wurde ihm der Posten eines Magistratssekretärs versprochen, weshalb er eine Berufung an den königlich preußischen Hof ablehnte. 1732, als Böttcher noch erfolgreich in Wetzlar arbeitete, besetzte Bürgermeister Lerche diesen Posten mit seinem eigenen Sohn. Als nun 1733 Böttcher in Wetzlar seine Tätigkeit beendet hatte, kam hinzu, dass die neuen Herren in der Stadt Nordhausen ihre Zahlungsverpflichtungen an Böttcher nicht mehr nachkommen wollten. An Anwaltskosten und weiteren Auslagen hatte Böttcher noch 627 Taler 11 Kreuzer von Nordhausen zu erhalten. Man begründete die Nichtzahlung damit, dass der ehemalige Bürgermeister Hoffmann Amtsmißbrauch mit der Ausstellung der Vollmachten an Böttcher begangen hätte. Der Rat hätte angeblich nichts gewußt. 1755 urteilte das Reichskammergericht in allen Punkten zugunsten von Böttcher bzw. dessen Erben. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1724 - 1758 |
Umfang: | 9 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 5608 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629553 |
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