A 53, B Nr. 99 Erben des Engel von Börstel (Borstel), Herr auf Groß Schwarzlosen, Otto Busso von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben und Glöthe für seine Ehefrau Hippolita Emerentia, geb. von Börstel und seine Schwiegermutter Catharina, geb. von Esebeck, Witwe von Börstel und in 2. Ehe verh. mit[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 99

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Erben des Engel von Börstel (Borstel), Herr auf Groß Schwarzlosen, Otto Busso von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben und Glöthe für seine Ehefrau Hippolita Emerentia, geb. von Börstel und seine Schwiegermutter Catharina, geb. von Esebeck, Witwe von Börstel und in 2. Ehe verh. mit Otto Asse von Mandelsloh, Herr zu Groß Salza (Schönebeck-Salzelmen), Ribbesbüttel und Warmbüttel und dessen Bruder Ludolff von Mandelsloh als verordneter Vormund für Anna Maria von Börstel ( 1623), jüngste Tochter des Engel von Borstel mit Catharina von Esebeck und Joachim Friedrich von Esebeck, Herr zu Groß Salza und Aken, Bruder der o.g. Catharina für sich und in Vormundschaft für seine Schwester und ihre Töchter (Letzterer Bekl. in 1. Instanz)

Hans Schenck, Bürger und Ratsmitglied der Stadt Magdeburg (Kläger) sowie Curdt von der Marwitz, Hauptmann des Erzstifts Magdeburg zu Calbe/S.
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

1614 borgte der Magdeburger Ratsherr Hans Schenck der Witwe des Hans Clamor von Alvensleben, Herr auf Rogätz, Sophia, geb. Klemcke, 4.000 Taler mit üblichem Jahreszins (5%). Für die Rückzahlung bürgten Engel von Börstel und der Bruder der Witwe, Dietrich Klemcke. 1615 beglich Dietrich Klemcke bereits seinen Anteil in Höhe von 1.946 Taler für seine Schwester. Offen blieb in der Hauptsumme ein Rest von 2.054 Taler. Um 1619, zum Zeitpunkt der Hochzeit seiner ältesten Tochter mit Otto Busso von Alvensleben, verstarb auch Engel von Börstel. Er hinterließ nur zwei Töchter. Im Jahr 1614 übernahm Engel von Börstel die Zahlung von Schulden seines gestorbenSchwiegervaters, Joachim von Esebeck, in Höhe von insgesamt 4.000 Taler. Dieses Geld sollte dann sein Schwager Joachim Friedrich von Esebeck als Hochzeitsgabe für Anna Maria von Börstel zum Zeitpunkt ihrer Vermählung zurückzahlen. Auf dieses Geld erwirkte Hans Schenck einen Arrest. 1622 ergingen die Urteile des Erzstiftes Magdeburg gegen Joachim Friedrich von Esebeck und gleichzeitig Befehle an den Hauptmann in Calbe/S., Curdt von der Marwitz, die Zahlung durchzusetzen bzw. auf dem Gut des Esebeck in Aken bei Nichtzahlung Requirierungen bis zu der geforderten Schuldenhöhe vorzunehmen. Letzteres geschah. Während diese Sache vor dem Reichskammergericht anhängig wurde, verstarb Anna Maria von Börstel in Groß Salza bei ihrer Mutter, die inzwischen in 2. Ehe mit Otto Asse von Mandelsloh verheiratet war. Mandelsloh hatte mit dem Streit eigentlich nichts zu schaffen, da seine Frau keine Börstelschen Güter mit in die Ehe brachte, lediglich die einer Frau üblicherweise zustehenden Leibgedinge u.a. weibliche Erbschaften; da aber in Magdeburg durch Hans Schenck dem von Mandelsloh 1.000 Taler mit Gewalt abgenommen wurden, die dieser dort als Schuldenrückzahlung von Joachim, Edler von Platho, Herr auf Parey, empfangen hatte, komplizierte sich der Gesamtfall.
Laufzeit/Datum (detailliert):1614 - 1625
Umfang:7 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 5510
 

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