Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 98 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Georg Bonnat (Bonath), Bürger und Ratsmitglied zu Mühlhausen (Beklagte)
Daniel Wiesemann (Weyßmann), Bürger und Kriegshauptmann zu Mühlhausen (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der Streit ging um Fischereirechte in einem Abschnitt der Unstrut. Diese Berechtigung besaß bis etwa 1558 die Familie von Ottera. Auf Grund eines Streits zwischen dem damaligen Bürgermeister Sebastian Rodemann und Wilhelm von Ottera wurde in Leipzig für Rodemann entschieden. Ottera ging zwar noch in die Appellation, führte den Streit aber nicht zu Ende. Darauf wurde Rodemann in die Fischereirechte immittiert. Wiesemann, Schwager des Rodemann, erbte diese Rechte nach dem Tod seines Schwagers. Aber auch Georg Bonnat beanspruchte diese Rechte, da er der Schwager des Wilhelm von Ottera war. 1575 begann er mit der Fischerei in dem beanspruchten Unstrutabschnitt. Während sich Wiesemann zur Verteidigung seiner Ansprüche an den Rat von Mühlhausen wandte, appellierte Bonnat nach dessen Entscheidung am Reichskammergericht. Da der Streitwert aber nur 40 - 50 Taler in der Hauptsumme ausmachte, laut Reichsabschied von 1570 der Streitwert aber mindestens 150 Taler betragen sollte, wurde der Fall zugunsten von Wiesemann am Reichskammergericht beendet. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1570 - 1578 |
Umfang: | 98 Bl. |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 5244 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629542 |
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