Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 100 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Giso von Bortfeld, Hauptmann auf der Rammelburg (NO von Wippra) (Beklagte)
Andreas Lindenholz, Bürger und Kaufmann zu Berlin (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Giso von Bortfeld konnte Rammelburg erwerben, da die Grafen von Mansfeld ihre Schulden bei ihm nicht zurückzahlten. Er nahm Rammelburg in Besitz, zahlte die bis dahin auf Rammelburg sitzenden Christoff von Watzdorf und Andreas Rincke aus. 1563 nahmen die Grafen von Mansfeld wieder einen Kredit auf Rammelburg auf, der sich in der Hauptsumme auf 20.000 Gulden belief, jährlich mit 6% verzinst. Gläubiger war der Kaufmann Andreas Lindenholz aus Berlin, der nun seine Ansprüche auf Rammelburg genau wie sein Vorgänger durchsetzte. Bortfeld versuchte sich vor dem Reichskammergericht zu wehren, mit Bezug auf eine Reichsverfügung von 1548, nach der jährliche Zinseinnahmen 1.000 Taler nicht überschreiten durften. Lindenholz wurde Wucher vorgeworfen, obwohl er nur mit dem üblichen Zinssatz von 6% die 1.000-Taler-Zinsgrenze überschritt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1548 - 1566 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 5527 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2629544 |
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