A 53, B Nr. 91 Brüder Hans Christoff und Valentin Boltigk, Bürger zu Tangermünde und Herren auf Birkholz und Cobbel (Kläger) \ \ Vettern Daniel und Anthonius (Thönnies) von der Schulenburg, Herren auf Angern, Altenhausen und Beetzendorf (Beklagte), 1576-1583 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 91

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Brüder Hans Christoff und Valentin Boltigk, Bürger zu Tangermünde und Herren auf Birkholz und Cobbel (Kläger)

Vettern Daniel und Anthonius (Thönnies) von der Schulenburg, Herren auf Angern, Altenhausen und Beetzendorf (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: fractae pacis cum annexo mandato de restituendo et non offendendo

Am 26.09. 1576 überfielen gegen 5.00 Uhr früh mit ca. 100 Mann Bewaffneter die Vettern Daniel und Anthonius von der Schulenburg das Schloß Birkholz, verhafteten die Boltigk-Brüder, verwüsteten das Schloß und nahmen die Gefangenen mit auf ihre Besitzungen im Erzbistum Magdeburg. Der Klage über den Gewaltakt lag folgende Vorgeschichte zugrunde: Die Boltigk waren Bürger in Tangermünde. Ihr Vater, ein Kaufmann, hinterließ seinen Söhnen ein nicht unbeträchtliches Vermögen, mit dem sie sich in den Junkerstand einkaufen wollten. Sie erwarben pfandweise vom kinderlosen kaiserlichen Obristen Jacob von der Schulenburg dessen Lehngüter Birkholz und Cobbel. Nun begannen die Boltigk-Brüder die Bauern dieses Gebietes mit nie dagewesenen Diensten und Abgaben zu belegen und gingen mit brutaler Gewalt gegen Verweigerungen vor. Sie benahmen sich auch in Tangermünde wie Leute, die über Recht und Gesetz stünden. Aus diesen Gründen forderte Jacob von der Schulenburg seinen Besitz gegen Erstattung des empfangenen Geldes zurück, da auch die vereinbarte Summe von den Boltigk noch nicht völlig bezahlt war. Dabei hatte er die Unterstützung seiner Brüder Daniel und Matthias von der Schulenburg. Daniel, nach dem Tode seines Bruders Jacob, Lehnsnachfolger in dessen Gütern, hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht seinen Konsens zur Vergabe der Güter Birkholz und Cobbel an die Boltigk gegeben und war nicht bereit, dieses zu tun, nachdem offensichtlich wurde, wie die Güter bewirtschaftet wurden. Er forderte die Güter an sich zurück, wenn sein Bruder Jacob sterben sollte. Als diese Sache am kurbrandenburgischen Kammergericht rechtsanhängig wurde, vernichtete Brandstiftung den Maierhof in Birkholz. Jacob von der Schulenburg beschuldigte dafür die Boltigk. Sie waren verantwortlich, dass der Vogt ihres Maierhofes einen Bauern erschlagen hatte, der den Fronauflagen der neuen Herren nicht nachgekommen war. Der Bruder des Erschlagenen ermordete den Vogt und zündete den Maierhof an. Während auch dieser Bauer gefangengesetzt wurde, verstarb Jacob von der Schulenburg. Um den Besitz von Birkholz und Cobbel für sich zu sichern, versuchten die Boltigk, dem Verstorbenen die Verantwortung für den Brand zuzuschieben. Sie behaupteten, der Schulenburger hätte für die Brandstiftung 300 Taler gezahlt, was sie durch Zeugenaussagen, die auf der Folter erzwungen werden sollten, belegen wollten. Dafür wurden der Gefangene und ein weiterer Bauer aus Wolmirstedt, Henning geheißen, zu Tode gefoltert, ein Bauer öffentlich ausgepeitscht, eine schwangere Frau gefoltert, die dabei eine Fehlgeburt bekam, und der Bauer Hermann Schmied, Panthel genannt, ebenfalls gefoltert. Von keiner Person erhielten die Boltigk das geforderte Geständnis. Als nun bekannt wurde, dass auch Hermann Panthel am 26.09. 1576 abends hingerichtet werden sollte, wandten sich seine Freunde und seine Ehefrau an Daniel von der Schulenburg, der von diesen Plänen noch nichts erfahren hatte und auf die juristische Klärung seiner Klage in dieser Lehnsfrage wartete. So kam es zu diesem Überfall am Morgen des 26.09. 1576. Das Leben des Bauern Hermann Panthel konnten die Schulenburger retten. Die Boltigk-Brüder aber klagten auf Landfriedensbruch beim Kurfürsten von Brandenburg. Johann Georg von Brandenburg, bei dem sich Daniel und Anthonius von der Schulenburg gleichzeitig selbst anzeigten und sich seinem Urteil unterwarfen, verurteilte die Vettern zu 9.000 Taler Strafe und Rückerstattung aller beim Überfall geraubten Güter. Sie akzeptierten die Bestrafung und zahlten, setzten aber gleichzeitig Prozesse gegen die Boltigk-Brüder in Gang, um ihren guten Namen bzw. den ihres verst. Bruders Jacob wiederherzustellen; sie forderten die Rückgabe der Lehngüter Birkholz und Cobbel incl. einer Erstattung des abgebrannten Maierhofes plus einer Entschädigung für die Hinterbliebenen der Ermordeten.
Laufzeit/Datum (detailliert):1576 - 1583
Umfang:4 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 5122
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2625432
 
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