A 53, B Nr. 84 Hans von Bodewitz und Johann Naffzer, beide Ratsherren zu Erfurt, für sich und in Vormundschaft seiner Geschwister, der Erben der verstorbenen Anna Naffzer, ab 1615 Stephan Ziegler, Ratsherr zu Erfurt in krieg. Vormundschaft für Martha Milwitz, Witwe des o.g. Hans von Bodewitz, alle[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 84

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hans von Bodewitz und Johann Naffzer, beide Ratsherren zu Erfurt, für sich und in Vormundschaft seiner Geschwister, der Erben der verstorbenen Anna Naffzer, ab 1615 Stephan Ziegler, Ratsherr zu Erfurt in krieg. Vormundschaft für Martha Milwitz, Witwe des o.g. Hans von Bodewitz, alle Bürger zu Erfurt (Beklagte)

Melchior von Denstedt für sich und als Kurator für Catharina, Witwe des Rudolph Ziegler und Heinrich Wormb, beide Ratsherren zu Erfurt und alle Bürger zu Erfurt (Kläger)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der Erfurter Bürger Nicolaus Keißer borgte bei der Witwe Anna Naffzer im Jahr 1600 zu 5% Jahreszins eine Geldsumme von 1.200 Gulden. Dafür verpfändete er sein Haus und seinen Hof "Goldener Aar" am Anger zu Erfurt und 11,5 Acker Land in Form von Weinbergen und Ackerland im Gebiet Melchendorf und Herrenberg. 1602 kaufte Nicolaus Keißer verschiedene Weiden beim Ratsherrn Hans von Bodewitz und verschrieb ihm zum Pfand denselben Besitz wie den Naffzers. Als es 1604 durch Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Keißer zu ersten gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen ihm und den Bodewitz und Naffzer kam, vereinbarten Hans von Bodewitz und Johann Naffzer gemeinsames juristisches Vorgehen sowie Teilung von Gewinn oder Verlust. 1606 verschrieb mit Konsens seiner Ehefrau bzw. deren verordneten Vormündern Nicolaus Keißer seinen verpfändeten Besitz den Gläubigern Bodewitz und Naffzer. 1608 klagte ohne vorher diesbezüglich juristisch aktiv gewesen zu sein das Erfurter Ratsmitglied Melchior von Denstedt ebenfalls als Gläubiger des Keißer, gegen Bodewitz und Naffzer mit Erfolg auf Herausgabe der genannten Güter vor dem kurmainzischen Gericht der Stadt Erfurt, obwohl seine Ansprüche wesentlich jünger und geringer waren. Die Appellation von Bodewitz und Naffzer in Mainz wurde zurückgewiesen. Es ist zu vermuten, dass der Schultheiß des Gerichts der Mainzer Regierung in Erfurt, Dr.jur. Jost Helmstorf, der Schwager des Melchior von Denstedt, für diese juristische Entwicklung verantwortlich zeichnete.
Laufzeit/Datum (detailliert):1600 - 1627
Umfang:4 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 4837
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2625425
 
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