Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 77 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Margarethe Birckner, geb. von Boldigk, Witwe des Sebastian Birckner, Bürgermeister von Mühlhausen und Maria Birckner, Ehefrau des Andreas Birckner, kurmainzischer Rat, Assessor am Oberlandgericht des Eichsfeldes und Hauptmann zu Duderstadt, beide Frauen für den Sohn bzw. Ehemann (Kläger)
Kurfürst Johann Schweickhard, Erzbischof von Mainz (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de administrando justitia mutanda custodia et non impediendo libero accessu sine clausula
1613, während der Beisetzung seines Bruders Christian, wurde Andreas Birckner in Mühlhausen gefangengenommen und an die Amtleute des Erzbischofs von Mainz auf dem Eichsfeld ausgeliefert. Die Gründe für seine Verhaftung sind undurchsichtig. Man wirft ihm zwar verbrecherische Handlungen in seinem Amt als Hauptmann von Duderstadt vor, wobei die Dokumente offenlassen, ob tatsächlich Verbrechen seitens des Andreas Birckner vorliegen. Eine Interpretation der Unterlagen läßt auch vermuten, dass Birckner voll im Interesse des Kurfürsten gehandelt hat, dabei die Machenschaften des Adels auf dem Eichsfeld konsequent bekämpft und diese sich so zum Feind gemacht hat. Er kam wie ein Schwerverbrecher in den Turm der Burg Gleichenstein. Sämtlicher Kontakt zu Juristen und Ärzten wurde ihm verweigert. Auf die Klage seiner Mutter und Ehefrau erging der Befehl des Kaisers zur sofortigen Freilassung und Ansetzung einer juristischen unparteiischen Klärung. Diesen Befehl ignorierend, blieb Birckner in Haft. Er wurde auf die Burg Rustenberg verlegt, mußte aber auf Befehl des Erzbischofs von Mainz menschenwürdig untergebracht und behandelt werden. Die Aussagen der Dokumente erwecken nun den Eindruck, dass Andreas Birckner systematisch zu Tode gebracht wurde, da es zu keinem Prozess mehr kommen sollte, aber so, dass die Machthaber auf dem Eichsfeld nicht in Ungnade beim Erzbischof fallen könnten. Irritierend ist kurz vor dem Tod des Andreas Birckner ein Brief seiner Mutter an ihn, in welchem sie sich von ihm lossagt und als Verbrecher beschimpft. Andreas Birckner verstarb in Kerker-haft am 07.05. 1614, ein Jahr nach seiner Gefangennahme. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1604 - 1614 |
Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 4344 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2625418 |
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