Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 76 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Andreas Birckner, Hofdiener des gestorbenKaisers, ab 1608 kurmainzischer Rat, Assessor am Oberlandgericht des Eichsfeldes und Hauptmann zu Duderstadt für seine Mutter Margarethe von Boldigk, Witwe des Sebastian Birckner, Bürgermeister von Mühlhausen (Kläger)
Erben und Vormünder der Erben des Zacharias Rosen (d.Ä.), Kaufmann zu Erfurt, das sind: Zacharias (d.J.) und Hans Rosen, Georg (von) Rieß (Reuß) und Jobst Hennenberg, Bürger von Mühlhausen, für sich und in Vormundschaft für Valentin, Zacharias, Martha und Regina, die unmündigen Kinder des verst. Valentin Steinmetz, Ratsherr und Bürger von Mühlhausen (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de dimittendo hypothecam
Gegen Ende 1597 hatte die Familie Rosen bei den Birckners Schulden in Höhe von 25.262 Gulden. Es wurden Regelungen zur Schuldenabtragung getroffen, die auch weitestgehend eingehalten wurden. Lediglich ein Restbetrag von 3.000 Gulden stand noch aus. Dafür hatten die Rosen den Birckners Land vor Mühlhausen verschrieben. 1600 wollten die Rosen-Erben dieses Land anderweitig mit Gewinn verkaufen und die Restschuld abtragen. Dagegen strebten die Birckner eine Immission auf das Land an, die ihnen der Rat von Mühlhausen verweigerte. Erst nach Erlegung der Schulden wollen die Birckner das Land freigeben. Dieser Auffassung entsprach das Urteil der Juristenfakultät der Universität Wittenberg. Darauf wandten sich die Rosen-Erben an das kurmainzische Hofgericht, aber parallel entschied 1610 das Reichskammergericht für die Witwe Birckner. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1597 - 1611 |
Umfang: | 6 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 4343 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2625417 |
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