Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 78 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Joachim von Byern, Herr auf Tucheim (Kläger)
Peter von Rosenberg, Hauptmann zu Wittstock/Dosse in Vormundschaft seiner Schwester Margarete, Witwe des Heinrich von Byern, dem Bruder des Klägers, Herr auf Tucheim (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Brüder Joachim und Heinrich von Byern erhielten von Kardinal Albrecht, Kurfürst und Erzbischof von Mainz und Magdeburg, gemeinsam das Lehen Tucheim. Nach dem Tod Heinrichs wies dessen Witwe Margarete einen Leibzuchtbrief vor, ebenfalls ausgestellt von Kardinal Albrecht, mit dem sie den kompletten Lehnsanteil ihres Mannes als Erbschaft erhalten sollte. Joachim von Byern akzeptierte, dass eine Witwe eine Leibzucht zu erhalten hat, unterbreitete dazu auch entsprechende Angebote, weigerte sich aber auf das Lehen zu verzichten, vor allem weil diese Frau mit seinem Bruder keine männlichen Erben hatte. Die Kanzlei des Erzbistums Magdeburg befahl Joachim von Byern den Leibzuchtbrief des Kardinals zu akzeptieren. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1524 - 1533 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 4347 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2625419 |
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