Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 63 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Wolfgang, Erzbischof von Mainz und Kurfürst
Friedrich Wilhelm, Herzog von Sachsen |
Enthält/ Darin: | Enthält: commissionis ad memoriam den Einfall zu Daberstedt betreffend
Das Dorf Daberstedt bei Erfurt gehörte zur kurmainzischen Herrschaft, die dort sämtliche Rechte besaß. Im Juni 1588 wurde dort ein Dieb, Hermann Fischer, gefangen und sollte dort auch bestraft werden. Im August 1588 wurde dieser Dieb mit Waffengewalt von herzoglich sächsischen Bediensteten aus Daberstedt nach Weimar verbracht. Der kurmainzischen Forderung zur Auslieferung des Diebes an Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen wurde nicht entsprochen. Von diesem RKG-Prozess ist nur ein Dokument erhalten, eine Attestation, in der Zeugen zur Sache aussagten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1588 - 1591 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 10 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160750 |
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