Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 42 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Innung der Schuhmacher und Lohgerber der alten Stadt Magdeburg (Bekl.)
Hans Wulffe, Bürger in der Sudenburg vor Magdeburg (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Innung der Schuhmacher und Lohgerber verweigerte Hans Wulffe die Aufnahme in die Innung. Laut Innungsstatuten konnte die Verweigerung erfolgen, wenn der Antragsteller seine „ehrliche Geburt“ (eheliche Geburt) nicht nachweisen konnte oder einen schlechten Leumund hatte. Hans Wulffes Aufnahmeverweigerung wurde mit dessen angeblicher charaktereigenschaftlichen „Böswilligkeit“ begründet. Die Klage Wulffes vor dem Schultheißengericht der alten Stadt Magdeburg hatte Erfolg und wurde von der nächsten Instanz bestätigt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1500 - 1511 |
Umfang: | 393 Bl. |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 88 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160728 |
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