Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 26 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Altstadt Magdeburg sowie die dortige Schneiderinnung (Bekl.)
Albrecht Rohlfincke, Schneider zu Magdeburg (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Rohlfincke bat 1595 bei der Schneiderinnung der Altstadt Magdeburg um Aufnahme als Meister. Diese Aufnahme wurde ihm mit der Begründung verweigert, er hätte bereits heimlich in der Stadt als Schneider gearbeitet und damit gegen die Innungsgesetze verstoßen. Weiterhin sagten die Innungsgesetze aus, daß ein zugewanderter Schneider, auch wenn er anderswo das Meisterrecht erworben hat, in Magdeburg ein Jahr als Geselle bei einem Meister arbeiten muß, bevor er selber als Meister in die Innung von Magdeburg aufgenommen werden kann. Die darauf erfolgte Appellation des Rohlfincke an der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg wurde von dort und dem Möllenvogt von Magdeburg auf der Sudenburg positiv beschieden. Der Streit vor dem RKG ging nun darum, daß das Urteil der Vorinstanz gegen die Privilegien der Schneiderinnung von Magdeburg verstoßen würde. Dabei versuchte man, den Rohlfincke als Vagabundierer darzustellen, um zusätzlich die Ablehnung als Meister zu untermauern. Unter den vorliegenden Dokumenten befinden sich aber positive Leumundszeugnisse für Rohlfincke und Bestätigungen für seine Ausbildung und Aufnahme in die Innung der Schneider von Dannenberg. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1571 - 1611 |
Umfang: | 18 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 73 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160702 |
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