Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 20 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Dechant, Senior und Kapitel des Domstifts zu Magdeburg
Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, als postulierter Administrator des Hochstifts Halberstadt, und dessen Amtsleute zu Schneidlingen, Peter Günther, und zu Gatersleben, Veit Cruel |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenalis cum clausula „die Abwerfung und Reparation der ,Druvelbrücke‘ und anderes im Amt Athensleben betreffend“
In der Nacht vom 24.08.1605 wurde durch den Amtmann von Schneidlingen die „Druvelbrücke“ zwischen Athensleben und Schneidlingen zerstört und am 08.09.1605 ein neuer Grenzpfahl mit den Wappen des Erzstifts Magdeburg und des Hochstifts Halberstadt neu errichtet. Ebenso sollten in der Nacht vom 24.08.1605 „etliche 40 Schock Rohr“ von Athensleber Gebiet nach Schneidlingen verbracht worden sein. Als deshalb die Klage am RKG eingereicht wurde, leugnete das Hochstift Halberstadt die Taten nicht. Es begründete seine Handlungsweise damit, daß das Erzstift den Weg zwischen Athensleben und Schneidlingen widerrechtlich ausgebaut und als Reichsstraße deklariert sowie mit einer neuen Zollstelle versehen hatte, die die verbriefte Zollstelle des Hochstifts Halberstadt umging und damit dem Amt Schneidlingen wirtschaftlichen Schaden zufügte. Das angeblich geraubte Rohr soll vorher aus dem Amt Schneidlingen geraubt worden sein. Der neue Grenzpfahl, der am 08.09.1605 gesetzt wurde, soll angeblich dem Vertrag entsprechen, den 1460 Erzbischof Friedrich von Magdeburg und Bischof Gebhart von Halberstadt zur Regelung ihrer Interessen im Grenzgebiet Athensleben/ Schneidlingen miteinander geschlossen hatten und der durch das Amt Athensleben im Verlauf der Zeit zu seinen Gunsten allmählich verändert wurde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1460 - 1608 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 68 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160696 |
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