Identifikation |
Signatur: | A 53, M Nr. 15 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Dechant und Kapitel des Erzstifts Magdeburg
Johann Friedrich, Kurfürst von Sachsen, und Wolfgang, Graf von Barby und Mühlingen |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de non offendendo cum clausula
Günther, Erzbischof von Magdeburg, erwarb für das Erzstift von Burckhart, Graf von Mühlingen, Herr zu Barby, das Schloß und die Stadt Egeln auf zunächst wiederkäuflicher Basis, später als Erbkauf. Die genauen Daten wurden hier nicht genannt. Graf Wolfgang von Barby forderte die Rückgabe dieses Besitzes und berief sich dabei auf einen Brief, der seitens des Erzstifts als Fälschung angezweifelt wurde. Allerdings erging die Forderung des Grafen nicht an das Erzstift Magdeburg, sondern an den Kurfürsten von Sachsen, obwohl Egeln kein sächsisches Lehen war, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen aber den Titel eines Burggrafen von Magdeburg beanspruchte. Deshalb wurde im politischen Spannungsfeld vom sächsischen Kurfürsten der Antrag des Grafen von Barby befürwortet. Um mögliche Gewalttätigkeiten des Grafen von Barby auszuschließen, brachte das Erzstift Magdeburg die Sache vor das RKG. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1543 |
Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | M 64 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160691 |
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