Identifikation |
Signatur: | A 53, L Nr. 29 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck
Brüder Hans (gest. 1558) und Jobst Rabe, Bürger zu Quedlinburg |
Enthält/ Darin: | Enthält: in causa legis diffamari
„Vor Jahren“ (keine genauen Daten angegeben) wurde der inzwischen verstorbene Bruder der Beklagten, Jörg Rabe, in Lübeck auf Ansuchen des Rats der Stadt Hamburg gefangengenommen. Für seine Freilassung mußten 1.000 fl und 5 Pfund reines Gold in Lübeck hinterlegt werden. Die im Anschluß stattfindende Gerichtsverhandlung erbrachte die Unschuld des Jörg Rabe. Die Kaution wurde aber vom Rat der Stadt Lübeck weder an Jörg Rabe noch nach dessen Tod an seine Brüder zurückerstattet. Die Brüder Hans und Jobst Rabe ersuchten deshalb in Lübeck um Rechtshilfe, die ihnen aber abgeschlagen wurde, weil man sich in Lübeck angeblich nicht erinnern konnte. Ihre Bittbriefe an die Äbtissin von Quedlinburg und Graf Bartholomäus Friedrich von Beichlingen, sie bei dieser Sache in Lübeck zu unterstützen, was diese auch taten, führte zur Beleidigungsklage der Stadt Lübeck gegen die Rabe-Brüder vor dem RKG. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1557 - 1566 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | L 2692 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160677 |
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