Identifikation |
| Signatur: | A 53, K Nr. 82 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Brüder Hans und Wilhelm Knorr, Herren zu Sollstedt und, 1613 ihr Erbe, Ernst Friedrich Knorr, Herr zu Sollstedt
Arnolt, Ernst, Jobst und Hans von Westernhagen, Herren zu Teistungen |
| Enthält/ Darin: | Enthält: secundi mandati poenalis de non offendendo cum executione
Die Grundlage dieses Prozesses bildet die Geschichte des Prozesses, der in K 81 dargestellt ist. Trotz seit 1550 laufendem RKG-Prozess in dieser Streitsache verübten die von Westernhagen weiter Landfriedensbruch gegen die Untertanen der Knorr-Brüder. Geschildert werden sechs Überfälle gegen rodende Bauern von “Nauendorffe“, Pfändungen ihrer Werkzeuge, Raub des gerodeten Holzes, Vertreibungen von den Rodungsflächen, Gefangensetzung des Sohnes des Bauern Rissau und eine schwere Verwundung des Bauern Rissau durch Hans von Westernhagen. Obwohl das Gerichtsprotokoll von Speyer im Jahr 1595 endet, liegen nichtquadrangulierte Vorgänge aus dem Jahr 1613 der Akte bei. Danach wurde am 04.11.1596 vor dem RKG für die Knorr entschieden, und deren Lehnserbe, Ernst Friedrich Knorr, stellt eine Rechnung von insgesamt 7.932 fl 2 gr 8 d auf, die die von Westernhagen als Schadensersatz für ihre Überfälle leisten müssen. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1550 - 1613 |
| Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | K 2623 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160625 |
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