A 53, K Nr. 52 Margarethe, Witwe des Georg Schönemann und Ehefrau des Georg Kreß (K 52) bzw. Kretscher (K 53), Bürger und Ratsherr zu Eisleben und David Petzold als ihr verordneter Vormund (Bekl.) \ \ Thimo von Rauchhaupt für seine Ehefrau, geb. von Blankenburg, Bürger zu Halle/S. (Kl.), 1500-160[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, K Nr. 52

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Margarethe, Witwe des Georg Schönemann und Ehefrau des Georg Kreß (K 52) bzw. Kretscher (K 53), Bürger und Ratsherr zu Eisleben und David Petzold als ihr verordneter Vormund (Bekl.)

Thimo von Rauchhaupt für seine Ehefrau, geb. von Blankenburg, Bürger zu Halle/S. (Kl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Jacob von Blankenburg hatte bei Georg Schönemann Schuldforderungen, die nach seinem Tode seine Tochter, die Ehefrau des Rauchhaupt, erbte. Rauchhaupt setzte juristisch seine Einweisung in die Güter des Schönemann zu (Unter-) Rißdorf im Amt Seeburg durch. Der Einweisungsbeschluß in die Güter zu (Unter-) Rißdorf basierte darauf, daß Rauchhaupt seine Forderungen mit entsprechenden Verträgen belegen konnte, die auch die jetzige Frau des Kreß unterschrieben hatte. Da aber z. Z. der Unterschriftsleistung die Frau keinen Rechtsbeistand hatte, wurde die Unterschrift nach sächsischem Recht angefochten. Deshalb wurde dem Einweisungsbeschluß mit einer Klage am RKG begegnet. Außerdem stand der geforderte Zinssatz auf die seit 1575 bestehende Hauptsumme von 400 Tlrn bei jährlich 12 %, was durch die Reichsabschiede von 1500, 1530 und 1548 als Wucherzins galt und deshalb verboten war. Die Zinszahlungen wurden aber jährlich erbracht, so daß nur die Hauptsumme zur Disposition stand.
Laufzeit/Datum (detailliert):1500 - 1609
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:K 3250
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160595
 
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