Identifikation |
Signatur: | A 53, K Nr. 44 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Brüder Franz und Georg von Kerssenbrock, Herren zu Barntrup und Wierborn (Kl.), ab 1624: Johann von der Asseburg, erzstiftisch magdeburgischer Hauptmann der Ämter Wanzleben, Alvensleben und Dreileben, als Kurator und Vormund für Margarethe, geb. von Canstein, Witwe des Georg von Kerssenbrock auf Helfta und ihrer 5 Kinder, für diese auch Franz von Kerssenbrock auch für sich selbst, sowie Otto Mordian von der Malsburg, ab 1625 auch die Brüder Franz Christoff und Philipp von Kerssenbrock, Herren auf Barntrup, Söhne des Raban von Kerssenbrock
Bruno d. J., Graf von Mansfeld (Bekl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Durch die kaum mehr zu überblickenden Schulden des Grafenhauses Mansfeld wurde 1619 in der erzstiftisch magdeburgischen Kanzlei ein Urteil zur Schuldenregulierung des Grafenhauses gesprochen, das die tatsächlichen Forderungen der Kerssenbrock reduzierte, um auch andere Gläubiger nicht völlig zu ruinieren. Die Kerssenbrock bestanden auf allen ihren Forderungen. Dabei wurde der Besitz von Helfta und auch Helbra einberechnet, vornehmlich um nachzuweisen, daß mit nichtgenannten Zusatzkosten die juristisch bereits erstrittenen Ansprüche der Kerssenbrock bereits unter den ihnen zustehenden Forderungen lagen und sie nicht weiter beschwert werden sollten, so wie es mit dem Urteil von 1619 geschah, welches lediglich den vorliegenden Stand berücksichtigte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1610 - 1654 |
Umfang: | 9 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | K 986 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160587 |
|