Identifikation |
Signatur: | A 53, I/J Nr. 3 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Brüder Martin und Christoph Jhenischenn (Gentzschen), Bürger zu Halle/S.
Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg und Christoff von Trotha, Herr auf Krosigk |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati executorialis
Im Streit um Schuldenbegleichung gegen das Haus Mansfeld wurden die Kläger und Christoff von Trotha durch RKG-Urteil in das mansfeldische Rittergut Köllme (zwischen Zappendorf und Bennstedt) eingewiesen. Christoff von Trotha hatte den Vorrang, da er 12.000 Tlr plus Zinsen und Unkosten zu fordern hatte und die Jhenische Partei nur 4.000 Tlr plus Zinsen und Unkosten. Christoff von Trotha sollte die Jhenische Partei auszahlen. Er leistete auch Zahlungen von 2.000 Tlrn, die er dann aber nicht fortsetzte, so daß die Jhenischen Forderungen bis Ende 1579 auf 7.500 Tlr angewachsen waren und diese ihre Immittierung auf Köllme durchsetzten. Joachim Friedrich von Brandenburg versuchte noch über Vergleiche eine Regelung zu finden; das brachte ihm diese Klage zur Urteilsvollstreckung ein, die er dann doch 1587 umsetzte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1573 - 1587 |
Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | I 222 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160529 |
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