Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 90 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Ernst Windolt (Winndolt), Herr auf Sollstedt, Burghauptmann zu Bleicherode
Heinrich von Salza, Herr auf Ascherode, Landdrost des Erzstifts Bremen, kurbrandenburgischer Rat und Hauptmann auf Neuendorf, ab 1580 seine Söhne Jacob, Georg Victor, Domherr zu Halberstadt, Johann Ernst und Tobias von Salza |
Enthält/ Darin: | Enthält: Landfriedensbruch
Heinrich von Salza sagte öffentlich dem Kläger die Fehde am 30.08.1548 an und nahm auf freier Reichsstraße einen Knecht des Windolt gefangen. Diese Gefangennahme kam zustande, weil das bewaffnete Aufgebot des Salza den Windolt, der auf dem Heimweg von Graf Ernst von Hohnstein war, nicht erwischte. Ein weitere Diener des Windoldt wurde schwer verletzt. Salza seinerseits argumentierte mit landfriedensbrüchigen Taten seines Gegners. Zur Untersuchung wurde eine kaiserliche Kommission 1549 eingesetzt. Auf beiden Seiten werden mehrfach Tote und Verwundete bei dieser Auseinandersetzung gemeldet. Im Verlauf des RKG-Prozesses wurde der Kampf zwischen den Parteien erbittert weitergeführt, so daß die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen vor Ort eingriffen, aber auch für den von Salza bürgten. Trotzdem bekam man die Sache nicht in den Griff. Die Grafen von Hohnstein, vor Ort verantwortlich, erwiesen sich dazu nicht in der Lage. 1579 wurde Heinrich von Salza in die Reichsacht erklärt und ihm sämtlicher Besitz entzogen. Um diesen Besitz kämpften dann seine Söhne mit juristischen Mitteln weiter. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1549 - 1584 (1605) |
Umfang: | 14 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 3793 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146970 |
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