Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 75 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Heinrich von Westernhagen (Westerhagen), Herr auf Teistungen
Heinrich Tachost auf Rosenberg, Johann Stauffenbeul zu Horburg, Johann Elget auf dem Gleichenstein, Philipp Falck auf dem Bischofstein, Claus Wagner auf dem Scharfenstein, alle kurmainzische Vögte, Johann Wischemann, Richter, und alle Schöppen des Blutgerichts zu Heiligenstadt, Jobst Spengel zu Heiligenstadt, Lux Brunoldt zu Rosenfeldt, Mag. Jost Erbesmüller zu Göttingen, als Anwälte der gefangenen Untertanen der von Westernhagen, Bernhardt Eygerhundt, Gerichtsschreiber, Velten Schmidt, Gerichtsknecht zu Heiligenstadt Hans Schope, Claus Schonwetter, Hans Peter, alle Gefangenenwächter, sowie Hans Endress, Wirt zu Uder |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis
Die hier Beklagten forderten eine hohe Geldsumme für ihre Gerichtstätigkeit, die der hier Klagende aufbringen sollte, oder aber daß dieser durch Lippoldt von Strahlendorf, kurmainzischer Oberamtmann auf dem Eichsfeld, einiger Besitzungen entsetzt würde. Westernhagen lehnt dieses Urteil mit der Begründung ab, daß er diesbezüglich keinen Prozess bekommen hatte und die kurmainzische Geldforderung demzufolge unrechtmäßig sei. Die Ursache dieser Forderung lag in der Gerichtsverhandlung und Aburteilung von 52 Untertanen der von Westernhagen. Was diesen aber zur Last gelegt wurde, bleibt unklar. Westernhagen hatte selbst mit dem Prozess, bei dem Kurmainz Ankläger war, nichts zu tun, sollte aber wie o. g. die Kosten tragen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1588 - 1591 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 2324 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146955 |
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