Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 71 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Hans von Westernhagen, Herr auf Berlingerode, Heinrich Milge, Hans Leudolf und Claus Wahl, wohnhaft zu Berlingerode und Duderstadt (Bekl.)
Hans von Mutzschefall, wohnhaft zu Duderstadt, Erbe der Kläger erster Instanz |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Nach erstinstanzlichem Urteil sollte Hans von Westernhagen ein Haus in Duderstadt an die klagende Partei herausgeben, da der vereinbarte Ablösepreis beim Rat von Duderstadt fristgerecht deponiert wurde. Westernhagen versuchte über die Instanzen diese Immobilie in seinem Besitz zu halten. Er argumentierte dahin, daß der Erwerb des Hauses durch seine Familie ein Erbkauf gewesen war, der aber nur mündlich verabredet worden war. Schriftlich soll es nur ein Wiederkaufsrecht gegeben haben. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1606 - 1617 |
Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 2320 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146951 |
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