Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 51 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat beider Städte Wernigerode (Werningeroda) (Bekl.)
Konventualinnen des Klosters Drübeck (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Städte Wernigerode forderten die Befreiung von Erbzinszahlungen auf das sog. „Webersche Haus“ in Wernigerode. Diese Gelder erhielt das Kloster Drübeck. Die gräflich stolbergische Kanzlei zu Wernigerode verfügte bis zum Ende des Streits um diese Zahlung, daß ohne Zahlung keine Nutzung durch die Stadt Wernigerode erfolgen durfte. Wernigerode wollte die Nutzung unter Zurückhaltung der Gelder bis zum Abschluß des Streits. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1654 - 1658 |
Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 2167 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146931 |
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