Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 39 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bela, Witwe des Mathes Wendel von Dahlem (Dahlem-Schmidtheim), ab 1557 Heinrich Wendel von Dahlem, Sohn des Mathes Wendel aus zweiter Ehe für sich und seine Mutter, Bürger zu Düsseldorf
Peter Wendel von Dahlem, Herr auf Dahlem (Dahlem-Schmidtheim), ab 1571 Franz Weilandt für seine Ehefrau Mattel, Witwe des Peter Wendel, und Gotthardt Heiser für seine Ehefrau Mattel, Tochter des Peter Wendel |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis, - ab 1566 citationis ad videndum restitui contra 03. septembris Ao 1561 latam sententia, cum retroscriptis executionibus
Nach dem Tod seines Vaters Mathes Wendel forderte Peter Wendel seinen väterlichen Erbanteil von der Witwe und den Kindern der zweiten Ehe seines Vaters. In den Jahren 1540 - 1544 hatten die Parteien bereits um den mütterlichen Erbteil des Peter Wendel gestritten. Siehe dazu A 53, W Nr. 38. Da zugunsten des Peter Wendel in der ersten Instanz entschieden wurde, appellierte die Witwe am RKG. Sie begründete ihre Appellation mit dem Verweis, daß es im Fürstentum Jülich seit alters her üblich sei, daß erst nach dem Tod der Witwe der väterliche Erbteil auf die Kinder der ersten Ehe des Vaters ausgeteilt wird. 1561 entschied das RKG im Sinne der Witwe. Ab 1566 gestaltete sich der Streit um die Herausgabe von Vermögenswerten, die Peter Wendel von Dahlem mit dem Urteil der ersten Instanz eingezogen hatte. Dafür wurde eine kaiserliche Untersuchungskommission eingesetzt. Mit dem Tod des Peter Wendel bestand aber im umgekehrten Verhältnis der Schutz seiner Hinterlassenschaft für dessen Witwe und Tochter. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1548 - 1578/1583 - 1590 |
Umfang: | 21 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 1918 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146919 |
|