Identifikation |
Signatur: | A 53, S Nr. 25 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Georg Friedrich von Wolffersdorf für seine Ehefrau Agnes Sibylle, geb. von Schladen, sowie für deren Schwester Margeritha Catharina, geb. von Schladen, Witwe des Caspar von Barth, beide Töchter des verst. Albrecht von Schladen, alle wohnhaft zu Staßfurt (Bekl.)
Andreas Dietrich von Belzig, Herr zu Groß Salze (Schönebeck-Salzelmen), für seine Schwester Sibilla (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Am 16.02.1652 verordnete kurz vor seinem Tod der Bruder der Klägerinnen, Wolff Rudolph von Schladen, dem Stadtvogt und zwei Schöppen zu Staßfurt mündlich, daß seine Verlobte, Sibilla von Belzig, eine Salzkote zur Nutzung schuldenfrei zu Staßfurt erhalten solle. Alle anderen Güter sollten seine Schwestern erben. Diese Regelung wurde von den Schwestern von Schladen nicht anerkannt, da sie mit der Erbschaft auch sämtliche Schulden ihres Vaters und ihres Bruders tragen müßten, die ca. 2.000 Rtlr wertvolle Salzkote aber ohne Belastung der von Belzig zukommen sollte. Der o. g. mündlichen Anordnung entsprach aber letztlich die Kanzlei des Erzstifts Magdeburg; das RKG bestätigte dieses. Allerdings wurde auf Anfragen der Kläger in Halle und Staßfurt bei der jeweiligen Pfännerschaft herausgearbeitet, daß unter der Nutzung der Salzkote nicht der Pfännergewinn (Erlös des verkauften Salzes), sondern lediglich die jährliche Kot- und Solheuer zu verstehen sei (Wert der flüssigen geförderten Sole), womit die Kläger indirekt ihr Ziel, den Salzgewinn zu erlangen, erreicht hatten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1652 - 1680 |
Umfang: | 22 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | S 1300 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145914 |
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