Identifikation |
Signatur: | A 53, S Nr. 10 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Hans Stoff, Schöppe, und Claus Feldmann, beide als Bevollmächtigte der Gemeinde und Bauernschaft zu Salbke (Bekl.)
Dr. Philipp Müller, Propst des Klosters Unser Lieben Frauen zu Magdeburg (Kl.)
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Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis nunc citationis ad reassumendum et redintegrandum acta
Dieser Prozess begann verzögert, bedingt durch die französische Invasion mit der Einäscherung Speyers und den Verlusten im RKG-Archiv, erst 1693 und mit der Aufforderung der erneuten Beibringung der Akten beider Parteien. Der Streit ging um die Zugehörigkeit eines Hofes zu Salbke, den das Kloster als sein Eigentum, die Bauern von Salbke aber als Bauerngut und nicht dem Kloster gehörig betrachten. Ursprung des Streits war 1673 die Beschwerde des Propstes Closius, daß der Klosterhof zu Salbke von Einquartierungen betroffen war. Da sich der Klosterhof im Verlaufe seiner Entwicklung aus mehreren Bauerngütern zusammensetzte, wurde bei Einquartierungen nach üblichem Gebrauch verfahren, d.h. entsprechend des Hufenbesitzes wurden die Soldaten auf alle Höfe, auch auf dem Klosterhof, einquartiert. Diese Belastung wollte das Kloster Unser Lieben Frauen nicht tragen und versuchte über den Gerichtsweg, die Bauern und Einwohner von Salbke dafür allein verantwortlich zu machen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1673 |
Hinweis: | 1697 |
Umfang: | 9 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | S 390 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145899 |
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