Identifikation |
Signatur: | A 53, S Nr. 3 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Gustav, Graf zu Sayn-Wittgenstein-Hohnstein
Vorstände der Stifte St. Crucis in Nordhausen und Ilfeld, die Bürgermeister und Räte der Städte Ellrich, Bleicherode und (Bad) Sachsa sowie einige Landstände |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der Streit ging um die sogenannte Fräuleinsteuer. Der Graf befahl, alle Stände diesbezüglich zu besteuern, wobei von den hier Beklagten, der Ritterschaft und Landschaft der Grafschaft Hohnstein, Einspruch dahin eingelegt wurde, daß dafür nur diejenigen zu besteuern wären, die diese Steuer laut alter Dokumente entrichten mußten und niemand weiter. Die Steuerzahler forderten 1673 in dieser Auseinandersetzung wegen höchster Belastung einen sechsmonatigen Zahlungsaufschub, der mehrfach aus eigener Entscheidung verlängert wurde, indem die Beschlüsse der Ritter und Stände der Grafschaft Hohnstein der kurbrandenburgischen Regierung in Halberstadt zur letzten Entscheidung vorgelegt wurden, die dann 1678 im Sinne der Landstände entschied. Die Stadt Ellrich hatte sich bei Übergabe der Citatio bereits mit dem Grafen von Sayn-Wittgenstein-Hohnstein verglichen.
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Laufzeit/Datum (detailliert): | 1658 - 1679 |
Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | S 362 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145892 |
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