Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 18 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Haldensleben (Newhaldensleve) Johann Koch, Propst, und Konvent des Klosters Althaldensleben, Joachim Vhese (Vest), Müller auf der Neuendorfer Mühle, sowie die Vormünder der unmündigen Kinder des Müllers, Andreas Neidthardt und Hieronymus Falcke, beide Bürger zu Magdeburg |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Neuendorfer Wassermühle an der Ohre hatte die Stadt Haldensleben für 2.000 fl über den Vormund der Susanna, Witwe des Hans Loicke, Bürger zu Haldensleben, gekauft. Die Frau heiratete danach den hier beklagten Müller Joachim Vhese. Im Dezember 1595 befahl Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg, bei Strafe von 400 Tlrn den Rückbau eines neuen Mühlenganges und bei weiteren 500 Tlrn Strafandrohung die Rückgabe der Mühle an das Kloster, weil die Stadt kein Recht hatte, diese Mühle käuflich zu erwerben. Die Stadt Haldensleben protestierte vor dem RKG gegen diesen Befehl mit dem Hinweis auf einen Befehl desselben Fürsten aus dem Jahr 1587. Damals sollte die Stadt für die Witwe des Hans Loicke den Besitz veräußern und mit dem Erlös dessen Gläubiger befriedigen. Weil sich angeblich kein Käufer fand, übernahm die Stadt selbst für die o.g. 2.000 fl im Sommer 1595 den Besitz und verhinderte so die Zwangsvollstreckung der Witwe. Der Besitzwechsel hatte den Konsens des Abts und des Konvents des Klosters Althaldensleben, dem hier zuständigen Oberlehnsherrn. Da die Mühle aber in verwahrlostem Zustand war, mußte ein neuer Mühlengang gebaut werden. Das wurde beim Erzstift (Möllenvogtei auf der Sudenburg) beantragt und von dort eine Kontrollkommission eingesetzt. Währenddessen wurde der schon vor dem Antrag begonnene Neubau fertiggestellt. Gleichzeitig wurde die Rechtmäßigkeit des Kaufs der Mühle durch die Stadt Haldensleben durch den Propst des Klosters Althaldensleben in Frage gestellt. Daraus entwickelte sich der Streit zwischen dem Kloster Althaldensleben und der Stadt, welcher mit dem Befehl vom 01.12.1595 zugunsten des Klosters Althaldensleben durch Joachim Friedrich von Brandenburg entschieden wurde |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1595 - 1604 |
Umfang: | 462 Bl. |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 982a |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3144385 |
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