Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 17 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Jacob von Neindorf (Kreygendorf), Herr auf Wegeleben in verordneter Vormundschaft für Salome und Cordula, Witwen der Henning und Asche (Vater und Sohn) von Neindorf (Neundorff) (Bekl.)
Henning (Heinicke) Krüger, wohnhaft zu Groß Börnecke (Kl.), sowie das Domkapitel des Hochstifts Halberstadt |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die hier klagenden von Neindorf bestritten die Rechtmäßigkeit des Erwerbs eines Hofes mit 7,5 Hufen Land und einer halben Wiese durch Krüger. Das Domkapitel des Hochstifts Halberstadt bestätigte die Rechtmäßigkeit des Erwerbs dieses Besitzes durch Krüger, nachdem der kursächsische Schöppenstuhl zu Leipzig und die Juristenfakultät der Universität Wittenberg im Jahr 1547 Krügers Position bestätigt hatten. Außerdem wiesen die hier Beklagten die Appellation zurück, weil die Appellanten die Einspruchsfrist weit überschritten hatten. Das RKG bestätigte Krügers Position bzw. wies wegen Fristverstreichung die Appellation ab. Soviel ist der beigefügten Anwaltsrechnung des Dr. Dick zu entnehmen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1547 - 1555 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 917 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3144384 |
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