Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 12 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Neander, Bürger und “Materialist“ zu Nordhausen (Bekl.)
Krämergilde der Stadt Nordhausen (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Johann Neander, wohnhaft in der Rautengasse von Nordhausen und dort mit “Materialia“ (Kräuter und Gewürze) Handel treibend, wurde durch die Krämergilde der Stadt das Geschäft gesperrt, weil er sich nicht in die Gilde eingekauft hatte und weil er nicht in der Schmeergasse oder zum St. Nicolaus-Kirchhof hin wohnte. Laut Privileg dürfen nur die Einwohner oben genannter Wohngebiete Mitglieder der Krämerinnung sein. Neander verwies im Rechtsstreit auf die seit 1548 verbotene Monopolisierung, die durch die Krämer zu Nordhausen betrieben wurde, da sie sämtliche Immobilien im privilegierten Wohnbezirk besaßen und somit jegliche Konkurrenz unterbanden, die nicht aus ihren Reihen stammte. Außerdem betrachtete sich Neander auf Grund seiner spezifischen Handelsware nicht als Krämer. Die “Materialisten“ bildeten eine eigene Handelsgruppe, die auch in anderen Städten nicht zu den Krämergilden gezählt wurde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1325) 1610 - 1619 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 600 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3144379 |
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