Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 11 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Tuchmacherinnung zu Naumburg (Numburgk)
Dietrich Bartel |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Dietrich Bartel klagte gegen die Tuchmacherinnung vor den Räten der Kanzlei des Hochstifts Naumburg in Zeitz und überging dabei die erste Instanz in der Stadt Naumburg. Die Ursache seiner Klageerhebung ist nicht erkennbar. Die Beklagten reagierten deshalb auf den Verfahrensfehler und nicht auf den ursächlichen Klagepunkt. In den Streit um den Ort der ersten Instanz boten sich Kurfürst Friedrich und sein Bruder Herzog Johann von Sachsen als Vermittler an. Die Vermittlerrolle wurde von den Parteien akzeptiert. Zur Appellation am RKG kam es dadurch, daß Bischof Johann von Naumburg für Dietrich Bartel vor Abschluß der kursächsischen Vermittlung geurteilt hatte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1510 - 1514 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 584 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3144346 |
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