Identifikation |
Signatur: | A 53, H Nr. 23 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Heinrich Julius, postulierter Bischof von Halberstadt, Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Kläger)
Albrecht Georg und Wolf Ernst, Grafen zu Stolberg, für sich und alle Grafen zu Stolberg, sowie Dr. med. Johann Macholt, Arzt zu Halberstadt, Bürger zu Halle/S., z. Z. des Prozesses wohnhaft auf Schloß Stolberg (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de relaxando captivo cum citatione
Vor 1580 hatte Christoff Schütz in Halberstadt die Tochter des Dr. Macholt zu vergewaltigen versucht. Bei ihrer Gegenwehr griff Schütz zur Waffe. Die junge Frau überlebte schwerverletzt den Angriff. Dafür brachte Dr. Macholt den Schütz vor das Gericht des Hochstifts Halberstadt. Gleichzeitig erlangte Caspar Breitsprach, Bürgermeister von Halberstadt, vor demselben Gericht ein Urteil gegen Macholt wegen Beleidigung seiner Familie, und Macholt wurde für 10 Jahre unter Hausarrest gestellt bzw. dann verbannt. Macholt wurde als Arzt nach Stolberg berufen, wo er den Schütz bei einer Hochzeitsfeier in Wernigerode wiedertraf und dort mit Hilfe der Grafen von Stolberg ihn ins Gefängnis brachte. Heinrich Julius, Bischof von Halberstadt, klagte am Reichskammergericht gegen die Grafen zu Stolberg wegen Kompetenzüberschreitung und forderte die Freilassung des Christoff Schütz. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1571 - 1585 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | H 431 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2640033 |
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